Unser Schutzkonzept wurde vom Kantonsarztamt Bern bewertet…

Eine kurze Schilderung aus unserem Alltag:

Eine gesunde Kundin war bei uns zu einem Termin. Wie immer wurde unser Schutzkonzept eingehalten. Ein Tag später bemerkte die Kundin unerwartet leichte Symptome und wurde einen weiteren Tag später positiv getestet. Sie hat uns umgehend informiert und wir haben sofort reagiert. Ich habe vorsichtshalber sämtliche Termine bei mir abgesagt und ich unterzog mich 5 Tage nach dem Kontakt einem Test. Dieser war negativ.

Die grosse Frage: „War dieses Vorgehen nötig, trotz Schutzkonzept und wie nun weiter?“ blieb jedoch im Raum, da wir bis dahin noch nicht kontaktiert wurden vom Kanton. Arbeiten wir doch täglich nach einem strengen Schutzkonzept, aber reicht das, wenns ernst wird, wirklich aus???

Nach etlichen E-Mails und Telefonaten, nach dem Einreichen unseres Schutzkonzeptes an das Kantonsarztamt und 1 Tag nach einer anfänglichen offiziellen Quarantäneanordnung, erhielt ich dann die aufklärende und für uns sehr erfreuliche Nachricht:

„Sie haben ein sehr gutes Schutzkonzept, welches den gesetzlichen Vorgaben mehr als entspricht. Damit ist die Quarantäneanordnung nicht wirksam.“ 

Schutzkonzept Kosmetikinstitut

Unser Fazit aus den ganzen Erfahrungen und Abklärungen: Es lohnt sich, weiterhin jeden Tag unser Schutzkonzept mit grosser Genauigkeit umzusetzen. Wir machen das gerne für Sie und auch für uns, damit Sie sich auch in Zukunft unbesorgt in unsere Hände begeben können. Gerade in dieser Zeit ist es Balsam für die Haut und die Seele, sich Zeit für sich zu nehmen und sich etwa Gutes zu tun.

Wir freuen uns auf Sie…
Schutzkonzept Beauty Solution Kosmetikatelier

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